Therapie zum Schutz der Gesellschaft
In der LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem behandeln wir mit qualifizierten Therapien suchtkranke Patienten, die aufgrund ihrer Sucht straffällig geworden sind. Weil die Gefahr besteht, dass sie ohne Behandlung erneut Straftaten begehen, wurden sie von einem Gericht in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht.
Neben einer hoch gesicherten Aufnahmestation und weiteren gesicherten Therapiestationen gibt es in unserer Klinik Außenwohngruppen sowie eine forensische Nachsorgeambulanz. Träger der LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Was ist Maßregelvollzug?
Verübt ein psychisch- oder suchtkranker Mensch eine schwere Straftat, kann er von einem Gericht im Maßregelvollzug untergebracht werden. Der Maßregelvollzug soll sichern - und so die Gesellschaft vor weiteren Straftaten schützen - und er soll behandeln.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen des Maßregelvollzugs sind das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Maßregelvollzugsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn: Maßregelvollzug ist Ländersache.
Unser Auftrag: Besserung
Ziel der Therapie von sucht- und psychisch kranken Straftätern ist, diese so zu befähigen, dass von ihnen nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug keine erneuten erheblichen Straftaten mehr zu erwarten sind.
Unser Auftrag: Sicherung
Neben dem gesetzlichen Auftrag der Behandlung besteht der Auftrag der Sicherung. Die Gesellschaft soll vor weiteren schweren Straftaten geschützt werden. Das geschieht baulich, aber auch therapeutisch.
Seit 2010 ausgezeichnet für familienorientierte Personalpolitik
„Auszeichnungen wie diese zeigen, dass wir bereits einen guten Weg als attraktiver Arbeitgeber eingeschlagen haben.“
Mit dem Qualitätssiegel verpflichten wir uns auch in Zukunft zu einer nachhaltigen familienbewussten Personalpolitik.